Rechtsprechung
OVG Sachsen, 18.11.2014 - 2 B 452/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
GG Art 33 Abs. 2 GG Art 12 Abs. 1 SächsVerf Art 91 Abs. 2 SächsVerf Art 28 Abs. 1 SchulG § 40 Abs. 3
Weiterbildung, Erwerb der Lehrbefähigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung für Lehrkräfte für den berufstheoretischen Unterricht an berufsbildenden Schulen
- rechtsportal.de
Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung für Lehrkräfte für den berufstheoretischen Unterricht an berufsbildenden Schulen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Lehrbefähigung - Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung für Lehrkräfte für den berufstheoretischen Unterricht an berufsbildenden Schulen
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 06.09.2013 - 4 L 333/13
- OVG Sachsen, 18.11.2014 - 2 B 452/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94
Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2014 - 2 B 452/13
Eine hiervon abweichende Beurteilung ist nicht aus Gründen der Rechtssicherheit oder Funktionsfähigkeit der berufsbegleitenden Weiterbildung von im Schuldienst des Antragsgegners beschäftigen Lehrkräften angezeigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juni 1995, BVerwGE 98, 324 ff.; VG Leipzig, Beschl. v. 6. November 2014 - 4 L 643/14 -), weil es, wie vorstehend dargelegt, allein um die Zulassung eines Bewerbers, des Antragstellers, im Einzelfall geht. - OVG Sachsen, 14.12.2012 - 2 A 223/12
Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung für das Lehramt an Mittel- und …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2014 - 2 B 452/13
Darüber hinaus hält es der Senat für sachgerecht, die berufliche Tätigkeit des Antragstellers im Sinne einer "praktischen Nachqualifizierung" (vgl. Senatsurt. v. 14. Dezember 2012 - 2 A 223/12 -, juris 22) zu bewerten und zu seinen Gunsten in die Abwägung einzustellen. - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2014 - 2 B 452/13
Maßnahmen, die die Freiheit der Berufswahl oder die Ausübung des Berufs betreffen, unterliegen dem Gesetzesvorbehalt aus Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. Sie dürfen nur auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung erfolgen, die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lässt, wobei der Gesetzgeber zumindest die grundlegenden Eignungsanforderungen und Auswahlgesichtspunkte selbst regeln muss (vgl. BVerfG, Urt. v. 11. Juni 1958, BVerfGE 7, 377, 397, 398; Beschl. v. 18. Juni 1986, BVerfGE 73, 280, 292, 294, 295). - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2014 - 2 B 452/13
Maßnahmen, die die Freiheit der Berufswahl oder die Ausübung des Berufs betreffen, unterliegen dem Gesetzesvorbehalt aus Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. Sie dürfen nur auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung erfolgen, die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lässt, wobei der Gesetzgeber zumindest die grundlegenden Eignungsanforderungen und Auswahlgesichtspunkte selbst regeln muss (…vgl. BVerfG, Urt. v. 11. Juni 1958, BVerfGE 7, 377, 397, 398; Beschl. v. 18. Juni 1986, BVerfGE 73, 280, 292, 294, 295).
- OVG Sachsen, 19.03.2021 - 2 B 340/20
Zulassung von Seiteneinsteigern/Lehrkräften zur berufsbegleitenden …
Der Grundsatz beansprucht Geltung auch für die Zulassung zu einer - wie hier - Qualifizierungsmaßnahme, mit der der Antragsteller (letztlich) den Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen anstrebt (vgl. Senatsbeschl. v. 18. November 2014 - 2 B 452/13 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 04.06.2019 - 2 A 1294/17
Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung für Lehrkräfte
Eine solche wäre effektiv nur durch eine Entscheidung im Eilverfahren zu erreichen gewesen (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 18. November 2014 - 2 B 452/13 -, juris), die vom Kläger indes nicht angestrebt wurde.